Können auch rechtmäßige Bewertungen gelöscht werden?
JA! Jede Bewertung ist grundsätzlich löschbar. Egal, ob es sich um eine reine Meinung handelt oder um eine anonyme Bewertung ohne Inhalt.Ob eine Bewertung rechtmäßig ist, entscheidet weder Google, noch der Anwalt oder der Bewertende. Vielmehr wird dies in einem bestimmten Verfahren geprüft („Jameda-II“-BGH-Urteil vom 1. März 2016 Az. IV ZR 34/15). Der Portalbetreiber muss auf Beschwerden mit einem solchen Prüfverfahren reagieren und haftet für jede Bewertung selbst, sobald die Beschwerde erfolgt ist. Erst nach diesem Prüfverfahren können Google oder der Anwalt einschätzen, ob die Bewertung rechtmäßig ist oder nicht. Daher kann man jede Bewertung angreifen. Dieses Prüfverfahren geht in den meisten Fällen zugunsten des Betroffenen aus, wenn das Prüfverfahren richtig durchgeführt wird. Die meisten Verfasser von Bewertungen sind keine Juristen und deshalb denken die meisten nicht einmal darüber nach, ob die Bewertung rechtmäßig sein wird. Der Bewertende ist als juristischer Laie nicht auf Augenhöhe mit einem Anwalt, der auf das Thema spezialisiert ist. Als medizinischer Laie diskutiere ich auch nicht mit einem Arzt über die richtige Art und Weise, ein Krebsgeschwür raus zu operieren.Aber selbst, wenn der Bewertende sich einen Anwalt nehmen würde, dann läge die Beweislast für alle Tatsachen beim Bewertenden. Sie merken: Die Chancen, als Verfasser der Bewertung ein Prüfverfahren zu überstehen, ist nicht einfach. Es ist einfach, eine Bewertung in die Welt zu setzen. Es ist aber sehr viel schwieriger, diese zu verteidigen, wenn sich der Betroffene dagegen mit anwaltlicher Hilfe wehrt.